2 - Clubregeln
2.1 - Präambel
Die sogenannten Clubregeln repräsentieren die Philosophie und die
Ziele der Gründungsmitglieder. Sie soll für einen reibungslosen
rechtlichen Abläuf vor und während eines Treffens, einer BlasterMaster
Convention (oder im folgenden nur noch kurz: Convention genannt),
die für jedes Mitglied bindend ist.
2.2 - Ziel
Die Veranstalter hat sich zum Ziel gesetzt Räumlichkeiten und Ausrüstung
in einem gewissen Umfang anzubieten und spielerische Auseinandersetzungen
am Computer oder anderen Geräten zu ermöglichen. Dazu richtet
er in nicht periodischen Abständen sogenannte Conventions aus.
Auf diesen können Clubmitglieder sich treffen um ihren Hobby nachzugehen.
Der Club arbeitet nicht gewinnorientiert.
2.3 - Mitgliedschaft
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Der Club bildet sich aus zwei Gruppen; Aktiven und Passiven.
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Die Aufnahme als passives Mitglied ist nicht dauerhaft möglich sondern
gilt jeweils nur für eine Convention. Für diese Conventions muss
ein Unkostenbeitrag entrichtet werden, der in Form einer Eintrittskarte
(auch ID-Card genannt) zu leisten ist. Eine Mitgliedschaft ist nur
möglich, wenn der oder die Betreffende bereits volljährig ist
oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt.
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Aktive Mitglieder werden aus aktiven bzw. passiven Mitgliedern gewählt.
Bei jeder Convention sind die aktiven Mitglieder für die nächste
Convention zu wählen. Die Gewählten verpflichten sich, gemäss
der Clubregeln zu handeln und dieses Amt Ehrenamtlich zu übernehmen
und die nächste Convention auszurichten. Diese Mitgliedschaft kann
ideeller als auch materieller Natur sein, das Mitglied muss aber bereits
volljahrig sein. Die aktiven Mitglieder werden im folgenden Veranstalter
genannt. Die Veranstalter können Beauftragte ernennen (sogenannte
Helfer). Diese müssen sich strikt an die Weisungen der Veranstalter
richten.
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Eine Mitgliedschaft kann sofort beendet werden, falls ein Mitglied nicht
den Clubregeln entsprechend handelt oder von dem oder der Betreffenden
eine Gefahr ausgehen kann. Diese Gefahr kann sowohl für andere Mitglieder
oder Aussenstehende bestehen als auch für Gerätschaften und anderen
Gegenständen. Ebenso kann die Mitgliedschaft sofort beendet werden,
wenn das Mitglied sich nicht an die Weisungen der Veranstalter bzw. deren
Helfer halt. In jedem Fall besteht dann ein Haus- bzw. Veranstaltungsverbot.
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Mitglieder werden bei Antritt der Mitgliedschaft uber das bestehen dieser
Regeln informiert und sie ihnen zugänglich gemacht.
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Die Clubregeln können nur durch einen einstimmigen Beschluss der Veranstalter
geändert werden.
2.4 - Veranstaltungen
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Die Teilnahme an der Convention ist nur Mitgliedern erlaubt.
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Der Unkostenbeitrag, die Eintrittskarte, wird ausschliesslich für
die Convention benutzt. Eventuell anfallende Gewinne werden nicht an die
Mitglieder ausgezahlt sondern zur Finanzierung der folgenden Convention
benutzt.
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Die Teilnahme an der Convention berechtigt nicht die Benutzung von Geräten
der Veranstalter oder anderer Mitglieder. Es wird von den Veranstaltern
erwartet, dass jedes Mitglied sein eigenes Gerät mitbringt.
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Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Frendfirmen in die Veranstaltungen
mit einzubeziehen. Diese dürfen den Clubzielen widersprechende Ziele
verfolgen. Die Konditionen werden zwischen den Veranstaltern und den Firmen
vereinbart. Eventuelle Gewinne dürfen nur für die aktuelle bzw.
folgende Convention benutzt werden.
2.5 - Haftungsausschluss
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Die Veranstalter haften für keinerlei Schäden die von anderen
Mitgliedern verursacht wurden. Der Verursacher trägt die alleinige
Haftung und muss sich mit dem Geschädigten einigen.
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Die Veranstalter verbieten auf ihren Veranstaltungen Gebrauch, Vervielfältigung
und Verbreitung von rechtlich Geschützten Daten (sogenannte Software).
Selbst der Besitz solcher illegaler Software auf Datenträgern eines
Mitgliedes ist verboten. Sollte ein Mitglied dieses Verbot missachten,
erhält er oder sie ein sofortiges Haus- bzw. Veranstaltungsverbot
und es werden rechtliche Schritte eingeleitet.
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Jedes Mitglied ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Für
illegale Software und sonstige Illegale Beitztümer haftet er oder
sie alleine. Die Veranstalter übernehmen keine Verantwortung für
die Mitglieder. Sie stellen lediglich die Räumlichkeiten und Logistik
zur Verfügung. Beim Bekanntwerden von Illegalen Besitztümern
werden die Mitglieder jedoch rechtliche Schritte einleiten.
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